Verbannung – Wikipedia

Eine Verbannung (auch Stadt-, bzw. Landesverweisung) – rechtshistorisch abgeleitet aus der Banngewalt des Königs – ist die Verweisung einer Person aus ihrer gewohnten Umgebung oder angestammten Heimat. Anders als das Exil ist die Verbannung niemals freiwillig, sondern Folge eines andauernden autoritativen Zwangs, der den Betroffenen die Rückkehr verwehrt oder ihre Freizügigkeit beschränkt.

Die Verbannung erscheint in den frühesten deutschen Rechtsaufzeichnungen als Beugemittel für säumige Schuldner oder Angeklagte sowie als Mittel zur Beendigung von Fehden. Seit dem Hochmittelalter tritt sie in Form der Stadtverweisung („Verfestung“) hervor[1] und wurde als polizeiliche Maßnahme auch gegenüber unerwünschten Fremden wie Fahrenden oder Juden praktiziert. Häufigen Gebrauch von der Verbannungsstrafe machten die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichte.[2] In den frühen europäischen Strafkodifikationen des 15. und 16. Jahrhunderts ist die Verbannung häufig als Gnadenstrafe anstelle der Todesstrafe vorgesehen. Der mit Verbannung Bestrafte musste einen Eid ablegen, nicht wieder zurückzukehren.

Mitunter bleibt der Verbannte auch innerhalb des Herrschafts- oder Einflussbereichs derjenigen, die die Verbannung ausgesprochen haben, etwa in einer Strafkolonie oder abgelegenen Gegend des Landes. In der Geschichte praktizierten verschiedene Mächte wie Russland beziehungsweise ab 1920 die Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich die Verbannung von Delinquenten in großem Maßstab, oft auch zum Zwecke der Kolonisierung abgelegener oder weit entfernter Gebiete (Sibirien, Australien, Französisch-Guayana). Als Kriminalstrafe ist die Verbannung seit Ende des 17. Jahrhunderts aus den Rechtsordnungen des deutschsprachigen Raums verschwunden. In Frankreich wurde sie offiziell erst 1994 abgeschafft, allerdings schon zuvor wegen Verstoßes gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr verhängt.

Bekannte Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Wolfgang Althof: Sträflingsinseln: Schauplätze der Verbannung. Mittler, Hamburg / Berlin / Bonn 2005, ISBN 3-8132-0843-5.
  • Hermann Schreiber: Liebe, Macht, Verbannung – Frauenschicksale im Zarenreich: Frauenschicksale am Zarenhof. Katz, Gernsbach 2009, ISBN 978-3-938047-45-3.
  • Ernst Gerhard Jacob, Willy Schulz-Weidner: Kolonien. In: Staatslexikon. (Vierter Band). Verlag Herder, Freiburg 1959, S. 1130–1137.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Verbannung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. dazu Dietmar Willoweit: Stadtverweisung in Recht und Praxis als Zeugnisse städtischen Selbstverständnisses im Mittelalter, in: Was machte im Mittelalter zur Stadt. Selbstverständnis. Außensicht und Erscheinungsbilder mittelalterlicher Städte, hrsg. von Kurt-Ulrich Jäschke und Christhard Schrenk, Heilbronn 2007, S. 271–283 (hier: S. 271).
  2. Carl A. Hoffmann: Der Stadtverweis als Sanktionsmittel in der Reichsstadt Augsburg zu Beginn der Neuzeit, in: Neue Wege strafrechtsgeschichtlicher Forschung, hrsg. von Hans Schlosser und Dietmar Willoweit. Köln, Weimar, Wien 1999, S. 193–237 (199).