Respondent – Wikipedia

Der Respondent (von lateinisch respondere „antworten“) ist eine Person, die in verschiedenen Bereichen auf etwas Vorhandenes reagiert.

Psychologie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Respondent ist die Bezeichnung für einen Interviewpartner oder Befragten in einer Untersuchung.[1] Respondentes Verhalten bezeichnet automatische Reaktionsweisen, die unabhängig von bewusster Steuerung geschehen, im Gegensatz zu operantem Verhalten.

Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einem Verfahren ist Respondent eine Bezeichnung für einen Beklagten, besonders im englischsprachigen Raum.

Universität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Mittelalter und in der Neuzeit war der Respondent eine Person, die in einer Disputation auf eine These antwortete. Diesem stand der Opponent gegenüber, der eine Gegenthese vertrat.[2] In akademischen Abschlussarbeiten (Dissertationen) im 17. und 18. Jahrhundert schrieb ein von der Universität dazu beauftragter Respondent häufig eine Einschätzung.[3]

In logischen Streitgesprächen gab es Dialoge zwischen einem Proponenten, der eine Position vertrat, und einem Respondenten, der darauf antwortete.[4]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Respondent (Memento des Originals vom 22. November 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.portal.hogrefe.com Dorsch Lexikon der Psychologie
  2. Friedrich Jäger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit. Band 2. J. B. Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, Sp. 1053f.
  3. Z. B. in Thomas Duve: Die Bedeutung des Lebensalters im frühneuzeitlichen Recht. In: Arndt Brendecke, Klaus-Peter Fuchs, Edith Koller (Hrsg.): Die Autorität der Zeit in der Frühen Neuzeit. LIT Verlag, Berlin 2007, S. 109.
  4. Douglas Walton: Informal Logic. A pragmatic approach. Second edition. Cambridge University Press, 2008, S. 125.