Nikolai Anatoljewitsch Jewmenow – Wikipedia

Nikolai Jewmenow (2022)

Nikolai Anatoljewitsch Jewmenow (russisch Николай Анатольевич Евменов; * 2. April 1962 in Moskau) ist ein russischer Marineoffizier; er war von 2019 bis 2024 Oberbefehlshaber der Russischen Marine.[1][2]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jewmenow absolvierte 1987 die Höhere U-Bootfahrerschule Leninscher Komsomol und wurde anschließend als Kommandeur der Gruppe für Elektronavigation eines Atom-U-Bootes der Pazifikflotte eingesetzt. Im Juni 1991 leitete er den Gefechtsabschnitt für Navigation eines Atom-U-Bootes. Ab September 1995 studierte er an der Seekriegsakademie N. G. Kusnezow und diente von 1997 bis 1999 als 1. Offizier und später als Atom-U-Bootkommandant von K-490 und K506. Von 1999 bis 2001 war er Stabschef der 25. U-Bootdivision. Ab 2003, nach Abschluss der Militärakademie des Generalstabes der Russischen Streitkräfte, war er Stellvertreter des Kommandeurs einer U-Bootdivision, kommandierte von 2004 bis 2006 diese Division und von 2010 bis 2012 das 16. Wiljutschinsker U-Bootgeschwader der Pazifikflotte.[3] 2011 wurde er Kommandeur der U-Bootkräfte der Pazifikflotte. Im September 2012 setzte ihn der Präsident der Russischen Föderation als Stabschef und stellvertretenden Kommandeur der Nordflotte ein.[4] Am 21. Februar 2014 wurde er zum Vizeadmiral befördert.[5] Auf Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation kommandierte Jewmenow von April 2016 bis Mai 2019 die Nordflotte und wurde in dieser Position am 12. Dezember 2017 zum Admiral ernannt.[6] Im Mai 2019 wurde er Oberbefehlshaber der Russischen Marine.[7] Nachdem die russische Schwarzmeerflotte im Seekrieg gegen die Ukraine seit der Versenkung der Moskwa im April 2022 laufend weitere schwere Verluste erlitten hatte und sich die russische Marine zuletzt praktisch vollständig aus dem Schwarzen Meer zurückziehen musste, wurde er im März 2024 in den Ruhestand versetzt und durch den bisherigen Kommandeur der Nordflotte, Admiral Alexander Moissejew, ersetzt.[8][9]

Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Europäische Union hat Jewmenow im Februar 2022 auf ihre Sanktionsliste gesetzt mit der Begründung, er sei „verantwortlich für die aktive Unterstützung und Durchführung von Handlungen und politischen Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sowie die Stabilität oder Sicherheit in der Ukraine untergraben und bedrohen.“[10]

Orden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Евменов Николай Анатольевич–Главнокомандующий Военно-Морским Флотом, адмирал. Russisches Verteidigungsministerium, abgerufen am 12. Februar 2020 (russisch).
  2. Institute for the Study of War. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. März 2022; abgerufen am 11. März 2024 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dev-isw.bivings.com
  3. Притяжение Вилючинска. Krasnaja Swesda, 5. Oktober 2011, abgerufen am 25. Mai 2015 (russisch).
  4. Командному составу Северного флота представлен новый начальник штаба. 16. November 2012, abgerufen am 25. Mai 2015 (russisch).
  5. Указ Президента Российской Федерации от 21.02.2014 г. № 101. 21. Februar 2014, abgerufen am 25. Mai 2015 (russisch).
  6. Указ Президента Российской Федерации от 12.12.2017 № 592. Abgerufen am 25. April 2019 (russisch).
  7. MarineForum 7/8–2019, S. 48.
  8. Natascha Berger: Gibt Putin das Schwarze Meer auf? Ukraine meldet weitreichende Beobachtung. 11. März 2024, abgerufen am 11. März 2024.
  9. Andreas Rüesch: Putin entlässt Chef der Marine, Schwere Verluste im Ukraine-Krieg In: Neue Zürcher Zeitung vom 13. März 2024 Seite 3 / International
  10. Beschluss (GASP) 2022/265 des Rates vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 42 I, 23. Februar 2022, S. 98–108, hier: S. 102.