Liste völkerrechtlicher Rüstungskontrollabkommen über Massenvernichtungswaffen – Wikipedia

Die Entwicklung und der Einsatz von Massenvernichtungswaffen sind durch mehrere völkerrechtliche Rüstungskontrollabkommen reguliert.

Diese Abkommen können den Waffengebrauch im Kriegsgebrauch regeln (Haager Abkommen, Genfer Protokoll), bestimmte Waffenarten verbieten (Biowaffenkonvention, Chemiewaffenkonvention), die Waffenforschung einschränken (Moskauer Atomteststoppabkommen, Kernwaffenteststopp-Vertrag), die zulässigen Waffenlager und Trägersysteme begrenzen (START I, SORT) oder die zivile Verwendung von Waffenvorläufern regeln (Biowaffenkonvention, Chemiewaffenkonvention). In der Geschichte der Rüstungskontrolle gibt es auch Verträge zur Einschränkung der wirksamen Abwehr von Massenvernichtungswaffen, zur Wahrung der Abschreckungsdoktrin des Gleichgewichts des Schreckens (Anti-Ballistic Missile Treaty), sowie Verträge zur geographischen Begrenzung der Verbreitung von Atomwaffen (African Nuclear Weapons Free Zone Treaty, Nuclear Non-Proliferation Treaty).

In der folgenden Liste ist das Jahr des Inkrafttretens der jeweiligen Abkommen in Klammern angegeben.

Allgemein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Biologische Waffen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Chemische Waffen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Atomwaffen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abrüstung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Non-Proliferation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Abkommen für bestimmte Regionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Waffenbegrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]