Hofpartei – Wikipedia

Als Hofpartei bezeichnet man generell die Anhänger oder Parteigänger eines regierenden Monarchen. Oft, aber durchaus nicht immer, ist diese Bezeichnung auch negativ besetzt – im Sinne von Günstlingen des Monarchen oder auch einer am Hofe oder in dessen Umkreis agierenden Kamarilla.

Als Hofparteien werden jedoch auch gleichzeitig agierende und miteinander rivalisierende Gruppierungen an Herrscherhöfen bezeichnet.

Bekannte Hofparteien waren u. a.:

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]