Grenzgang – Wikipedia

Grenzgang steht für:

  • Grenzbegehung, eine Tätigkeit, um eine (Gemeinde-)Grenze zu kontrollieren, freizuhalten oder die Kenntnis über den Verlauf von Grenzen zu vermitteln (siehe auch Flur (Gelände) und Feldgeschworene)
  • Volksfeste mit Grenzbegehungen in Mittelhessen:
Unter den Begriffen Schnadegang und Banntag gibt es in anderen Regionen vergleichbare Volksfeste.

Siehe auch: