Friedrich von Nell – Wikipedia

Georg Friedrich von Nell (geboren 30. September 1816 in Trier; gestorben 1. September 1857 in Kaisersesch) war ein preußischer Landrat des Kreises Saarburg von 1847 bis 1854.[1]

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herkunft und Ausbildung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Friedrich von Nell war der Sohn des Trierer Bankiers und preußischen Kommerzienrats Georg Friedrich Job von Nell aus dessen Ehe mit Emilie von Nell, geborene Marx. Nach dem Besuch des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Trier, von dem er im Jahr 1838 mit Ablegung der Reifeprüfung abging, studierte er in Berlin und Heidelberg Rechtswissenschaften. Mit bestandener Auskultatorprüfung setzte er seine juristische Ausbildung ab 1842 auf dem Landgericht Trier fort. Dort erhielt er auch am 23. April 1844 seine Ernennung zum Gerichtsreferendar, wechselte dann aber in die allgemeine Staatsverwaltung wo er ab dem 9. Juli 1844 zunächst bei der Königlich Preußischen Regierung Trier und anschließend in gleicher Stellung bei der Regierung Potsdam Beschäftigung fand. Am 28. Juni 1847 erhielt er zum Abschluss seiner Ausbildung das Maturitätszeugnis für die höhere Staatsprüfung.[1]

Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verwaltung des Kreis Saarburg war nach der Versetzung in den Ruhestand zum 31. März 1847 des langjährigen Landrats Salentin von Cohausen zunächst dem Regierungsreferendar bei der Regierung Trier, Eduard Otto Spangenberg auftragsweise übertragen worden, bevor dieses Amt am 21. Oktober 1847 kommissarisch Friedrich von Nell angetragen wurde. Am 30. November folgte die formelle Amtseinführung, 1848 seine definitive Ernennung als Landrat des Kreis Saarburg. Nur sechs Jahre darauf erhielt Friedrich von Nell am 28. Juni 1854 selbst die Versetzung in den Ruhestand.[1]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Katholik Friedrich von Nell heiratete am 18. Oktober 1848 auf Château de Reméhan bei Pouru-Saint-Remy Konstanze d’Anglemont de Tassigny (geboren 3. August 1823 in Pouru-Saint-Remy; gestorben 12. September 1855 auf Château de Reméhan), eine Tochter des Grundbesitzers (propriétaire) Jean Maurice d’Anglemont de Tassigny und dessen Ehefrau Françoise Gabriel Philippnie d’Anglemont de Tassigny, geborene de Nonancours.[1] Das Ehepaar hatte vier gemeinsame Kinder, eine Tochter und drei Söhne.[2]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Horst Romeyk: Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945 (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. Band 69). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-7585-4, S. 651 f.
  2. Herbert M. Schleicher: Ernst von Oidtmann und seine genealogisch-heraldische Sammlung in der Universitäts-Bibliothek zu Köln. Band 11. Mappe 832-915. MOCKEL-PALMER. (Veröffentlichungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Sitz Köln, Neue Folge Nr. 80). Köln 1996, S. 250f. (Nell).