Filiki Eteria – Wikipedia

Emblem der Filiki Eteria
Nikolaos Skoufas

Die Filiki Eteria, auch Philiki Etaireia (griechisch Φιλική Εταιρεία; angenäherte deutsche Bezeichnung: Freundesgesellschaft) war ein Geheimbund griechischer Patrioten und Philhellenen, die im 19. Jahrhundert die Befreiung Griechenlands von den Osmanen und die Errichtung einer modernen griechischen Republik erwirken wollten.

Sie wurde 1814 von den griechischen Kaufleuten Emmanuel Xanthos, Athanasios Tsakaloff und Nikolaos Skoufas in Odessa (in der heutigen Ukraine) gegründet. Die Filiki Eteria war eine vorwiegend aus Personen des Bürgertums bestehende Organisation, nicht wenige ihrer Mitglieder bezeichneten sich als Kaufleute. Neben diesen wurden aber auch viele Vertreter des Kleinbürgertums rekrutiert, wie beispielsweise Handwerker, Kirchenpersonal niederen Ranges (einfache Priester) und Lehrer.[1] Sie gewann aufgrund ihrer Zielsetzung einer griechischen Republik viele – auch (später) bekannte – Mitglieder. Im Gegensatz zum osmanisch besetzten Griechenland war das griechische Bürgertum in den „Auslandskolonien“ wie beispielsweise Odessa politisch äußerst aktiv.[1] Die bürgerliche Ausrichtung der Filiki Eteria ist umstritten. Der Historiker Pavlos Tzermias hat darauf hingewiesen, dass die von Marxisten betonte Bürgerlichkeit unter dem Vorzeichen der vor- bzw. frühkapitalistischen Gründung und Programmatik der Filiki Eteria zu betrachten ist.[1]

Im März 1821 brach auf dem Peloponnes zuerst der griechische Aufstand gegen die osmanische Besatzungsmacht aus, welcher sich schnell auf fast alle Gebiete des heutigen griechischen Staates ausweitete. Bei Beginn des Aufstands war die Filiki Eteria die „Befreiungsorganisation“ in Griechenland.[1] Wiederholt spielte die Filiki Eteria bzw. ihre Mitglieder eine wichtige Rolle im griechischen Unabhängigkeitskampf. Nach dem Eingreifen von Truppen des türkischen Statthalters von Ägypten, Mehmed Ali, unter dem Kommando seines Sohnes Ibrahim Ali 1825 verschlechterte sich die Situation der Aufständischen in militärischer Hinsicht erheblich. Der Schwächung von außen war auch eine Schwächung von innen durch Auseinandersetzungen mit teilweise bürgerkriegsähnlichem Charakter unter den Aufständischen vorangegangen. 1827 konnte die Wahl des Mitglieds der Filiki Eteria, Ioannis Kapodistrias, zum Gouverneur für Griechenland sowie das Eingreifen der europäischen Großmächte durch die Schlacht von Navarino im gleichen Jahr die militärische Lage entspannen.[2]

Die Unabhängigkeit Griechenlands wurde 1828 (nach anderen Auffassungen 1829 oder 1830) nach langen Jahren des Kampfes und der Intervention der Großmächte (vgl. Seeschlacht von Navarino 1827, Russisch-Osmanischer Krieg von 1828 bis 1829) de facto erreicht. Das Londoner Protokoll von 1830 legte die griechische Unabhängigkeit durch die europäischen Großmächte England, Frankreich und Russland fest. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Bestrebungen der Filiki Eteria wurde Griechenland auf Druck der Großmächte eine konstitutionelle Monarchie: Der bayrische Prinz Otto wurde als König eingesetzt und regierte anschließend Griechenland nach absolutistischen Grundsätzen, bis es 1843 zu einer Revolution kam, in deren Folge König Otto Zugeständnisse machen musste. Es wurde daraufhin eine Verfassung erstellt und verabschiedet, die das Königreich Griechenland zu einer konstitutionellen Monarchie umwandelte. Im Jahr 1862 wurde König Otto schlussendlich unblutig zu seiner Abdankung gezwungen. Die von der Filiki Eteria erhoffte Republik kam erst 1925 durch eine Volksbefragung zustande.

Berühmte Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Filiki Etaireia – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d Pavlos Tzermias. Neugriechische Geschichte. Eine Einführung. 3. Auflage. Francke Verlag, 1999, ISBN 3-7720-1792-4, S. 81.
  2. Pavlos Tzermias. Neugriechische Geschichte. Eine Einführung. 3. Auflage. Francke Verlag, 1999, ISBN 3-7720-1792-4, S. 87.