Eigengewicht – Wikipedia

Mit Eigengewicht wird in der Regel ein Teil des Gesamten bezeichnet (Gewicht oder Masse), etwa als Tara bei Verpackungen oder als Differenzangabe zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast bei last tragenden Konstruktionen (Fahrzeuge, Bauwerke).[1]

Während bei einfachen Verpackungen das Eigengewicht nur gering und nahezu vernachlässigbar ist (z. B. die Papierhülle eines Zementsacks), so kann es z. B. bei großen Brücken dasjenige Gewicht sein, das die Konstruktion bestimmt.

Grundsätzlich ist das Eigengewicht, auch als Leergewicht bekannt, bei allen Landfahrzeugen, Flugzeugen und Wasserfahrzeugen ein wichtiger Faktor für den Verkehr.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Universal-Lexikon, Stichwort Eigengewicht, abgerufen am 13. Mai 2018.
  2. Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  3. Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein.